Jedes Immobiliengutachten umfasst immer zwei Teile:
den Befund und das Gutachten.

Der Befund

Der Befund bildet eine wesentliche Grundlage jedes Immobiliengutachtens, da in diesem Abschnitt die Liegenschaft, der Gebäudebestand, die rechtlichen Eigenschaften und die bestandsrechtliche Situation detailliert zu beschreiben ist. Unter Befundaufnahme versteht man die eingehende Besichtigung, die Akteneinsicht bei Gerichten und Behörden sowie sämtliche Ermittlungen von Tatsachengrundlagen. Die Tatsachen werden sodann im Befund aufbereitet und dargestellt. Der Befund muss objektiv und wahr sein und darf keine persönlichen Folgerungen des Sachverständigen beinhalten.

Das Gutachten

Unter einem Gutachten versteht man die Schlussfolgerungen, die der Sachverständige aus ermittelten Tatsachen unter Anwendung von Erfahrungssätzen zieht. Das Gutachten umfasst daher im Wesentlichen die Wertermittlung, in der z.B. der Verkehrswert nachvollziehbar ermittelt wird. Der Bewertungsvorgang muss nachvollziehbar dargestellt sein und so aufbereitet sein, dass dies für den durchschnittlichen Leser verständlich und logisch erscheint.

Der Verkehrswert

Laut Liegenschaftsbewertungsgesetz entspricht der Verkehrswert jenem Preis, der bei einer Veräußerung der Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr für diese erzielbar werden kann. Die besondere Vorliebe und andere ideelle Wertzumessungen einzelner Personen haben bei der Ermittlung des Verkehrswertes außer Betracht zu bleiben.

Die Wertermittlungsverfahren

Für die Ermittlung des Verkehrswertes sind jene Wertermittlungsverfahren anzuwenden, die dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entsprechend. Unter Berücksichtigung der Marktverhältnisse hat der Sachverständige das jeweils richtige oder auch mehrere Wertermittlungsverfahren anzuwenden. Zu den meist verwendeten Verfahren zählen das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren.

Nach Beauftragung, Befundaufnahme und Vorliegen aller bezughabenden Unterlagen erfolgt die Gutachtenserstellung üblicherweise innerhalb von 10 bis 15 Werktagen. Das Ablaufschema ist jedoch jeweils auf die Liegenschaft angepasst und kann je nach Bewertungszweck auf verkürzt (Kurzgutachten) werden.